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AGB (B2B) — Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

Paletten und Container verkaufen wir ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) — die Unternehmereigenschaft bestätigen Sie an der Kasse; ein Gewerbenachweis ist nicht erforderlich. Für ältere Verbraucherbestellungen gelten weiterhin die AGB (B2C).

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id: agb-b2b title: "Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer (AGB-B2B) — Paletten & Container" version: "1.2.0" effectiveDate: "2026-08-21" language: de ---

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer (AGB-B2B)

Auctum GmbH (Marke „RetourenDirekt"), Finowfurter Ring 45, 16244 Schorfheide, Deutschland Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 21377 — USt-IdNr.: DE251340219 Geschäftsführer: Ahmad Hadri — E-Mail: info@retourendirekt.de — Telefon: +49 33345 268506 — Fax: +49 33345 268507

§ 1 Geltungsbereich; Unternehmereigenschaft

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB-B2B") gelten für alle Verträge über die Lieferung von Retourenpaletten, Mischpaletten und Containern (nachfolgend „Ware") zwischen der Auctum GmbH (nachfolgend „Verkäufer") und dem Käufer.

(2) Das Angebot des Verkäufers für Paletten und Container richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) findet nicht statt.

(3) Der Käufer bestätigt mit seiner Bestellung, dass er die Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit tätigt und nicht als Verbraucher handelt. Die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist für die Bestellung nicht erforderlich; der Verkäufer ist jedoch berechtigt, geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft (insbesondere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) zu verlangen und die Ausführung der Bestellung bis zur Vorlage zurückzustellen.

(3a) Stellt sich vor oder nach Vertragsschluss heraus, dass der Käufer entgegen seiner Bestätigung nach Absatz 3 als Verbraucher (§ 13 BGB) gehandelt hat, behält sich der Verkäufer vor, den Vorgang im Einzelfall gesondert zu behandeln — insbesondere die Annahme der Bestellung abzulehnen, vom Vertrag zurückzutreten oder die Abwicklung mit dem Käufer individuell zu klären. Zwingende gesetzliche Rechte, die einem Verbraucher unabdingbar zustehen, bleiben hiervon unberührt.

(4) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Ware auf der Website, in Preislisten und in sonstigen Unterlagen des Verkäufers stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum).

(2) Mit Absendung der Bestellung bzw. der Anfrage gibt der Käufer ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers in Textform (E-Mail genügt) oder durch Auslieferung der Ware zustande. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.

§ 3 Preise; Umsatzsteuer

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Versand- bzw. Frachtkosten, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

(2) Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands wird die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) berechnet und in der Rechnung ausgewiesen.

(3) Bei Lieferungen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erfolgt die Lieferung als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 lit. b, § 6a UStG), sofern der Käufer eine gültige, ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Verkäufer prüft die USt-IdNr. über das MIAS/VIES-Verfahren. Der Käufer ist verpflichtet, an den erforderlichen Belegnachweisen (insbesondere Gelangensbestätigung) mitzuwirken. Liegen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nicht oder nachträglich nicht mehr vor, ist der Verkäufer berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer nachzuberechnen.

(4) Lieferungen in das Drittlandsgebiet werden nur dann als steuerfreie Ausfuhrlieferungen gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 6 UStG behandelt, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Ausfuhrnachweise vorhanden sind. Andernfalls wird deutsche Umsatzsteuer berechnet. Sämtliche Zölle, Einfuhrabgaben und Gebühren des Bestimmungslandes trägt der Käufer.

§ 4 Zahlung; Aufrechnung

(1) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse durch SEPA-Überweisung, soweit nicht nach Absatz 2 ausnahmsweise etwas anderes vereinbart ist. Die Ware wird erst nach vollständigem Zahlungseingang versandt oder zur Abholung bereitgestellt.

(2) Kauf auf Rechnung (Zahlungsziel 14 Tage) wird ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung in Textform und positiver Bonitätsprüfung, in der Regel nur für Bestandskunden, angeboten.

(3) SEPA-Lastschrift, Kartenzahlung und sonstige Zahlungsarten werden nicht angeboten.

(4) Der Käufer kann mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 5 Lieferung; Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager Schorfheide durch Übergabe an einen vom Verkäufer beauftragten oder vom Käufer benannten Spediteur bzw. Frachtführer, oder durch Selbstabholung.

(2) Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über (§ 447 BGB). Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.

(3) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.

(4) Der Käufer ist verpflichtet, erkennbare Transportschäden bei Anlieferung auf dem Lieferschein bzw. Frachtbrief des Frachtführers zu vermerken und dem Verkäufer gemäß § 8 anzuzeigen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers (einfacher Eigentumsvorbehalt).

(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Für diesen Fall tritt der Käufer bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des mit dem Verkäufer vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.

(3) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware (insbesondere Pfändungen) hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.

§ 7 Beschaffenheit der Ware; Manifest-Toleranz (negative Beschaffenheitsvereinbarung)

(1) Gegenstand des Vertrages sind unsortierte bzw. ungeprüfte Kundenretouren und Restposten. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich folgende Beschaffenheit der Ware: Die Artikel können Gebrauchsspuren, Verschmutzungen, Flecken, fehlende Teile (z. B. Knöpfe, Zubehör, Originalverpackung), Beschädigungen aufweisen, anprobiert, getragen, funktionsbeeinträchtigt oder vollständig funktionsunfähig sein sowie aus früheren Saisons stammen. Ein bestimmter Anteil neuwertiger, funktionsfähiger oder weiterverkaufsfähiger Artikel wird nicht geschuldet.

(2) Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Marken, Modelle, Artikel, Größen oder Zusammensetzungen, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist.

(3) Die in Absatz 1 und 2 beschriebene Beschaffenheit ist vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 2 BGB. Abweichungen, die sich innerhalb dieser Beschreibung halten, stellen keinen Sachmangel dar; sie sind Gegenstand der Kalkulation und im Kaufpreis berücksichtigt.

(4) Manifest-Toleranz: Soweit im Angebot oder Manifest ausdrücklich eine Stückzahl oder ein Gewicht als maßgebliche Bezugsgröße bezeichnet ist, gelten unvermeidbare Zähl-, Wiege- oder Packabweichungen bis zu 5 % bezogen auf diese Bezugsgröße als vereinbarte Beschaffenheit und stellen keinen Sachmangel dar. Dies gilt nicht für bewusst herbeigeführte Minderlieferungen oder ausdrücklich garantierte Mengen.

§ 8 Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB)

(1) Soweit der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft ist, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist.

(2) Bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang erkennbare Mängel, Transportschäden, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind regelmäßig innerhalb von 48 Stunden nach Ablieferung in Textform anzuzeigen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Fotos sind beizufügen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen.

(3) Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Im Übrigen gelten § 377 Abs. 2 bis 5 HGB.

§ 9 Gewährleistung; Haftung

(1) Die Ware ist gebraucht. Bei der Beurteilung eines Sachmangels ist vorrangig die vereinbarte Beschaffenheit nach § 7 maßgeblich.

(2) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln gebrauchter Ware sind ausgeschlossen.

(3) Der Ausschluss nach Absatz 2 gilt nicht: a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; b) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels; d) soweit der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat; e) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen dieses Absatzes gelten nicht in den Fällen des Absatzes 3.

(5) Soweit Mängelansprüche nicht ausgeschlossen sind, verjähren sie — mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 3 — in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

§ 10 Erfüllungsort; Gerichtsstand; anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers (Schorfheide).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist daneben berechtigt, den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang (§ 305b BGB). Im Übrigen sollen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zu Beweiszwecken in Textform festgehalten werden.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB-B2B ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026

Version: 1.2.0 · Stand: 2026-08-21